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Drohnen-Regel-Check

Ein paar Angaben zu deiner Drohne, und du siehst, in welcher Unterkategorie du fliegst, welchen Nachweis du brauchst und ob du dich registrieren musst. Für private Flüge in Deutschland, Stand Oktober 2026.

Deine Drohne

inklusive Akku und Zubehör, steht im Datenblatt
Kennzeichen auf Drohne oder Verpackung
nur bei Drohnen unter 250 g relevant
Unterkategorie–
Drohnenführerschein–
Registrierung beim LBA–
Mindestalter–
HaftpflichtversicherungPflicht
Fernidentifizierung (Remote ID)–
Über Wohngrundstücke ohne Zustimmung–

Was das für deinen Flug heißt

    Der Check ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe vor jedem Flug die Flugverbotszonen auf der offiziellen dipul-Karte. Für Flüge im Verein (DMFV, MFSD) können eigene Regeln gelten.

    So entscheidet der Check

    • Unterkategorie: C0, C1 und Drohnen unter 250 g ohne Klasse fliegen in A1. C2 fliegt in A2 (mit A2-Zeugnis) oder A3. C3, C4 und Drohnen ohne Klasse ab 250 g fliegen in A3.
    • Nachweis: Ab 250 g Kompetenznachweis A1/A3; für A2 zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2.
    • Registrierung: ab 250 g und für die Klassen C1 bis C4 immer, darunter nur mit Kamera oder Sensor und wenn die Drohne kein Spielzeug ist.
    • Mindestalter: 16 Jahre; ohne Mindestalter für C0-Spielzeug, Selbstbau unter 250 g und unter direkter Aufsicht.
    • Wohngrundstücke: ohne Zustimmung nur bis 250 g und wenn die Drohne weder Bild noch Ton aufzeichnen oder übertragen kann (§ 21h Abs. 3 Nr. 7 LuftVO).

    Die Hintergründe erklären die Ratgeber Drohnenführerschein und Drohne fliegen in Deutschland.

    Häufige Fragen

    Welchen Drohnenführerschein brauche ich?

    Ab 250 g Startmasse brauchst du den Kompetenznachweis A1/A3 des LBA. Willst du mit einer C2-Drohne näher an Menschen fliegen (Unterkategorie A2), zusätzlich das Fernpiloten-Zeugnis A2. Für C0-Drohnen und Drohnen unter 250 g in A1 ist kein Nachweis vorgeschrieben.

    Wie genau ist der Regel-Check?

    Er bildet die Regeln der offenen Kategorie nach EU-Verordnung 2019/947 und den Informationen des LBA ab (Stand Oktober 2026). Er ersetzt keine Rechtsberatung und nicht den Blick auf die Geozonen-Karte vor jedem Flug.

    Was ist eine Bestandsdrohne?

    Eine Drohne ohne Klassenkennzeichen (C0 bis C4), die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurde. Unter 250 g fliegt sie in A1, ab 250 g nur noch in A3.

    Gilt das auch für Flugmodelle im Verein?

    Nicht unbedingt. Wer im Rahmen eines bundesweiten Luftsportverbands wie DMFV oder MFSD (im DAeC) fliegt, hat teilweise eigene Regeln und Nachweise. Frag dafür deinen Verein.