Recht & Regeln

Drohne fliegen in Deutschland: Registrierung, Versicherung und Flugverbotszonen

Bevor die Drohne abhebt, solltest du vier Dinge klären: ob du dich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren musst, ob du versichert bist, welcher Nachweis für deine Drohne nötig ist und ob der Ort eine Flugverbotszone ist. Dieser Ratgeber fasst die Regeln für private Flüge in der offenen Kategorie zusammen, Stand Oktober 2026.

Grundlage sind die EU-Verordnung 2019/947, die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und die Informationen des LBA. Was davon für deine Drohne gilt, zeigt der Drohnen-Regel-Check. Alles zum Nachweis selbst steht im Ratgeber Drohnenführerschein.

Die Grundregeln für jeden Flug

  • Höchstens 120 m über Grund.
  • Sichtkontakt: Du musst die Drohne während des ganzen Flugs mit eigenen Augen sehen (oder den Follow-me-Modus nutzen).
  • Startmasse unter 25 kg, keine gefährlichen Güter, nichts abwerfen.
  • Menschenansammlungen nie überfliegen.
  • Nachts darfst du ohne Genehmigung fliegen, wenn die Drohne ein grünes Blinklicht hat und du sie siehst.
  • Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 fliegen mit eingeschalteter Fernidentifizierung (Remote ID) und Geo-Sensibilisierung.

A1, A2, A3: Wie nah darfst du an Menschen?

Die offene Kategorie ist in drei Unterkategorien geteilt. Je schwerer die Drohne, desto mehr Abstand zu Menschen.

UnterkategorieDrohnenRegel für unbeteiligte Personen
A1C0, unter 250 g (auch Selbstbau unter 19 m/s und ältere Drohnen ohne Klasse)Überfliegen erlaubt, aber möglichst vermeiden; Menschenansammlungen nie
A1C1 (unter 900 g)nach vernünftigem Ermessen nicht überfliegen
A2C2 (unter 4 kg), nur mit A2-Zeugnisnicht überfliegen, 30 m Abstand, 5 m im Langsamflugmodus
A3C2, C3, C4, Selbstbau und ältere Drohnen ab 250 g (unter 25 kg)niemanden gefährden, 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten

„Unbeteiligt“ ist jeder, der nicht am Drohnenflug teilnimmt oder deine Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht kennt. Freunde zählen nur dann nicht dazu, wenn sie bewusst mitmachen und du sie vorher eingewiesen hast.

Als Betreiber registrieren

Registrieren musst du dich beim LBA, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera bzw. einen anderen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann – es sei denn, sie ist als Spielzeug zugelassen. Registriert wird nicht die Drohne, sondern du als Betreiber. Die Registrierung ist ab 16 Jahren möglich und kostet für Privatpersonen einmalig 20 €.

Du erhältst eine e-ID, eine Nummer, die mit „DEU“ beginnt. Ohne die letzten drei Zeichen (die geheime PIN) bringst du sie gut sichtbar auf jeder deiner Drohnen an, etwa als Aufkleber; ein gut lesbarer QR-Code ist ebenfalls erlaubt. Hat die Drohne eine Fernidentifizierung, gibst du die e-ID zusätzlich dort ein.

Versicherung ist Pflicht – für jede Drohne

In Deutschland muss jeder Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung haben, und das Luftverkehrsgesetz zählt Flugmodelle und Drohnen ausdrücklich dazu. Eine Gewichtsgrenze gibt es nicht, die Pflicht gilt also auch für kleine Drohnen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht laut LBA eine Ordnungswidrigkeit. Den Versicherungsnachweis musst du beim Fliegen dabeihaben.

Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnen aus oder decken nur leichte Modelle. Prüfe die Bedingungen deiner Police oder schließe eine spezielle Drohnenversicherung ab. Mitglieder in Modellflugverbänden können über den Verband versichert sein – frag dort nach.

Flugverbotszonen (Geozonen)

Die Luftverkehrs-Ordnung (§ 21h) legt Gebiete fest, in denen du nur unter Bedingungen oder mit Zustimmung fliegen darfst. Die offizielle Karte aller Geozonen ist die dipul-Karte des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Flugsicherung. Prüfe sie vor jedem Flug.

GebietRegel für private Flüge
Flughäfentabu: 1 km um das Gelände und 1 km beidseitig der in beide Richtungen um 5 km verlängerten Start- und Landebahnen
Andere Flugplätze (z. B. Segelfluggelände)1,5 km Abstand, sonst nur mit Zustimmung
Kontrollzonen von Flughäfennur mit Freigabe der Flugsicherung
Industrieanlagen, Kraftwerke, Militär, Gefängnisse100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung
Behörden, Botschaften, Polizei100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung
Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnstrecken100 m Abstand; näher nur, wenn die Flughöhe stets kleiner als der seitliche Abstand ist und dieser mehr als 10 m beträgt
Krankenhäuser100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung
Unfall- und Einsatzorte100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung der Einsatzleitung
Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natura-2000-Gebietenur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde
Wohngrundstückenur mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten (z. B. Mieter); ohne Zustimmung nur bis 250 g und wenn die Drohne weder Bild noch Ton aufzeichnen oder übertragen kann
Freibäder und Badesträndenur außerhalb der Bade- und Betriebszeiten

Ausnahmegenehmigungen für Geozonen erteilt die Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem du fliegen willst, nicht das LBA. Für Hobbyflüge lohnt sich das selten – such dir lieber einen freien Platz oder einen Modellflugplatz.

Checkliste vor dem Start

  1. Unterkategorie für deine Drohne kennen (A1, A2 oder A3) und den passenden Nachweis dabeihaben.
  2. Registriert? e-ID sichtbar auf der Drohne und bei Remote ID im System hinterlegt.
  3. Versicherungsnachweis dabei.
  4. Ort auf der dipul-Karte prüfen: keine Geozone, kein Wohngrundstück ohne Zustimmung.
  5. Abstand zu Unbeteiligten und Menschenansammlungen einplanen, maximal 120 m hoch, immer in Sichtweite.
  6. Akku voll und warm genug, Flugzeit mit dem Flugzeit-Rechner einschätzen und Reserve lassen.

Häufige Fragen

Muss ich meine Drohne registrieren?

Ja, wenn sie 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Registriert wirst du als Betreiber beim LBA, einmalig für 20 €.

Brauche ich für eine kleine Drohne eine Versicherung?

Ja. Die Haftpflichtversicherung ist in Deutschland für alle Drohnen und Flugmodelle Pflicht, unabhängig vom Gewicht.

Darf ich mit der Drohne über Wohngebiete fliegen?

Über Wohngrundstücke nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten, etwa des Mieters. Ohne Zustimmung ist es nur erlaubt, wenn die Drohne höchstens 250 g wiegt und weder Bild noch Ton aufzeichnen oder übertragen kann. In der Unterkategorie A3 gilt zusätzlich 150 m Abstand zu Wohngebieten.

Wie hoch darf ich mit der Drohne fliegen?

In der offenen Kategorie höchstens 120 m über Grund und immer in Sichtweite.

Wo sehe ich, ob ich an einem Ort fliegen darf?

Auf der offiziellen Karte unter dipul.de. Sie zeigt alle Geozonen nach § 21h LuftVO, etwa Flugplätze, Naturschutzgebiete und Infrastruktur.

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