Grundlage sind die EU-Verordnung 2019/947, die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) und die Informationen des LBA. Was davon für deine Drohne gilt, zeigt der Drohnen-Regel-Check. Alles zum Nachweis selbst steht im Ratgeber Drohnenführerschein.
Die Grundregeln für jeden Flug
- Höchstens 120 m über Grund.
- Sichtkontakt: Du musst die Drohne während des ganzen Flugs mit eigenen Augen sehen (oder den Follow-me-Modus nutzen).
- Startmasse unter 25 kg, keine gefährlichen Güter, nichts abwerfen.
- Menschenansammlungen nie überfliegen.
- Nachts darfst du ohne Genehmigung fliegen, wenn die Drohne ein grünes Blinklicht hat und du sie siehst.
- Drohnen der Klassen C1, C2 und C3 fliegen mit eingeschalteter Fernidentifizierung (Remote ID) und Geo-Sensibilisierung.
A1, A2, A3: Wie nah darfst du an Menschen?
Die offene Kategorie ist in drei Unterkategorien geteilt. Je schwerer die Drohne, desto mehr Abstand zu Menschen.
| Unterkategorie | Drohnen | Regel für unbeteiligte Personen |
|---|---|---|
| A1 | C0, unter 250 g (auch Selbstbau unter 19 m/s und ältere Drohnen ohne Klasse) | Überfliegen erlaubt, aber möglichst vermeiden; Menschenansammlungen nie |
| A1 | C1 (unter 900 g) | nach vernünftigem Ermessen nicht überfliegen |
| A2 | C2 (unter 4 kg), nur mit A2-Zeugnis | nicht überfliegen, 30 m Abstand, 5 m im Langsamflugmodus |
| A3 | C2, C3, C4, Selbstbau und ältere Drohnen ab 250 g (unter 25 kg) | niemanden gefährden, 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
„Unbeteiligt“ ist jeder, der nicht am Drohnenflug teilnimmt oder deine Anweisungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht kennt. Freunde zählen nur dann nicht dazu, wenn sie bewusst mitmachen und du sie vorher eingewiesen hast.
Als Betreiber registrieren
Registrieren musst du dich beim LBA, wenn deine Drohne 250 g oder mehr wiegt oder eine Kamera bzw. einen anderen Sensor hat, der personenbezogene Daten erfassen kann – es sei denn, sie ist als Spielzeug zugelassen. Registriert wird nicht die Drohne, sondern du als Betreiber. Die Registrierung ist ab 16 Jahren möglich und kostet für Privatpersonen einmalig 20 €.
Du erhältst eine e-ID, eine Nummer, die mit „DEU“ beginnt. Ohne die letzten drei Zeichen (die geheime PIN) bringst du sie gut sichtbar auf jeder deiner Drohnen an, etwa als Aufkleber; ein gut lesbarer QR-Code ist ebenfalls erlaubt. Hat die Drohne eine Fernidentifizierung, gibst du die e-ID zusätzlich dort ein.
Versicherung ist Pflicht – für jede Drohne
In Deutschland muss jeder Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung haben, und das Luftverkehrsgesetz zählt Flugmodelle und Drohnen ausdrücklich dazu. Eine Gewichtsgrenze gibt es nicht, die Pflicht gilt also auch für kleine Drohnen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht laut LBA eine Ordnungswidrigkeit. Den Versicherungsnachweis musst du beim Fliegen dabeihaben.
Viele private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnen aus oder decken nur leichte Modelle. Prüfe die Bedingungen deiner Police oder schließe eine spezielle Drohnenversicherung ab. Mitglieder in Modellflugverbänden können über den Verband versichert sein – frag dort nach.
Flugverbotszonen (Geozonen)
Die Luftverkehrs-Ordnung (§ 21h) legt Gebiete fest, in denen du nur unter Bedingungen oder mit Zustimmung fliegen darfst. Die offizielle Karte aller Geozonen ist die dipul-Karte des Bundesverkehrsministeriums und der Deutschen Flugsicherung. Prüfe sie vor jedem Flug.
| Gebiet | Regel für private Flüge |
|---|---|
| Flughäfen | tabu: 1 km um das Gelände und 1 km beidseitig der in beide Richtungen um 5 km verlängerten Start- und Landebahnen |
| Andere Flugplätze (z. B. Segelfluggelände) | 1,5 km Abstand, sonst nur mit Zustimmung |
| Kontrollzonen von Flughäfen | nur mit Freigabe der Flugsicherung |
| Industrieanlagen, Kraftwerke, Militär, Gefängnisse | 100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung |
| Behörden, Botschaften, Polizei | 100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung |
| Autobahnen, Bundesstraßen, Bundeswasserstraßen, Bahnstrecken | 100 m Abstand; näher nur, wenn die Flughöhe stets kleiner als der seitliche Abstand ist und dieser mehr als 10 m beträgt |
| Krankenhäuser | 100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung |
| Unfall- und Einsatzorte | 100 m Abstand, sonst nur mit Zustimmung der Einsatzleitung |
| Naturschutzgebiete, Nationalparks, Natura-2000-Gebiete | nur mit Zustimmung der Naturschutzbehörde |
| Wohngrundstücke | nur mit Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten (z. B. Mieter); ohne Zustimmung nur bis 250 g und wenn die Drohne weder Bild noch Ton aufzeichnen oder übertragen kann |
| Freibäder und Badestrände | nur außerhalb der Bade- und Betriebszeiten |
Ausnahmegenehmigungen für Geozonen erteilt die Luftfahrtbehörde des Bundeslandes, in dem du fliegen willst, nicht das LBA. Für Hobbyflüge lohnt sich das selten – such dir lieber einen freien Platz oder einen Modellflugplatz.
Checkliste vor dem Start
- Unterkategorie für deine Drohne kennen (A1, A2 oder A3) und den passenden Nachweis dabeihaben.
- Registriert? e-ID sichtbar auf der Drohne und bei Remote ID im System hinterlegt.
- Versicherungsnachweis dabei.
- Ort auf der dipul-Karte prüfen: keine Geozone, kein Wohngrundstück ohne Zustimmung.
- Abstand zu Unbeteiligten und Menschenansammlungen einplanen, maximal 120 m hoch, immer in Sichtweite.
- Akku voll und warm genug, Flugzeit mit dem Flugzeit-Rechner einschätzen und Reserve lassen.