Recht & Regeln

Drohnenführerschein: Kompetenznachweis A1/A3 und Fernpiloten-Zeugnis A2 erklärt

„Drohnenführerschein“ ist kein offizieller Begriff. Gemeint sind die EU-Nachweise, die das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ausstellt: der Kompetenznachweis A1/A3, oft „kleiner Drohnenführerschein“ genannt, und das Fernpiloten-Zeugnis A2, der „große Drohnenführerschein“. Welchen du brauchst, hängt vor allem vom Gewicht und von der Klasse deiner Drohne ab.

Dieser Ratgeber gilt für private Flüge in der offenen Kategorie in Deutschland, also für die allermeisten Hobbypiloten. Alle Angaben stammen aus den Informationen des LBA und der EU-Verordnung 2019/947, Stand Oktober 2026. Welche Regeln für deine Drohne gelten, zeigt dir der Drohnen-Regel-Check in einer Minute.

Brauche ich einen Drohnenführerschein?

Die Grenze liegt bei 250 Gramm Startmasse. Ab 250 g ist der Kompetenznachweis A1/A3 Pflicht. Darunter, also für Drohnen der Klasse C0 und andere Drohnen unter 250 g, die in der Unterkategorie A1 fliegen, brauchst du ihn nicht. Das LBA empfiehlt den kostenlosen Onlinekurs trotzdem, denn die Flugregeln gelten auch für leichte Drohnen.

DrohneUnterkategorieNachweis
C0, Selbstbau oder ältere Drohne ohne Klasse unter 250 gA1keiner nötig, Kurs empfohlen
C1 (unter 900 g)A1Kompetenznachweis A1/A3
C2 (unter 4 kg) nah an MenschenA2Kompetenznachweis A1/A3 + Fernpiloten-Zeugnis A2
C2 mit großem AbstandA3Kompetenznachweis A1/A3
C3, C4, ältere Drohne ohne Klasse ab 250 g, Selbstbau ab 250 g (unter 25 kg)A3Kompetenznachweis A1/A3

Die Klasse (C0 bis C4) steht als Kennzeichen auf der Drohne oder ihrer Verpackung. Drohnen ohne Klasse, die vor dem 1. Januar 2024 in Verkehr gebracht wurden, gelten als „Bestandsgeräte“: unter 250 g fliegen sie in A1, ab 250 g nur in A3.

Kompetenznachweis A1/A3: Ablauf und Kosten

Den kleinen Drohnenführerschein machst du komplett online beim LBA, ohne Flugschule und ohne praktische Prüfung.

  1. Kostenloses Onlinetraining des LBA durcharbeiten.
  2. Trainingsprüfung bestehen. Danach bekommst du den Link zur Anmeldung für die eigentliche Prüfung.
  3. Im LBA-Nutzerkonto anmelden oder neu registrieren.
  4. Online-Prüfung mit 40 Multiple-Choice-Fragen ablegen.
  5. Nachweis direkt im LBA-Konto herunterladen, speichern oder ausdrucken.

Fernpiloten-Zeugnis A2: der große Drohnenführerschein

Das A2-Zeugnis brauchst du nur, wenn du mit einer C2-Drohne näher an unbeteiligten Personen fliegen willst. In A2 gilt ein waagerechter Mindestabstand von 30 m zu Unbeteiligten, mit eingeschaltetem Langsamflugmodus 5 m. Überfliegen darfst du sie nicht.

  1. Kompetenznachweis A1/A3 erwerben.
  2. Praktisches Selbststudium unter den Bedingungen der Unterkategorie A2 absolvieren und schriftlich erklären (Formular des LBA).
  3. Zusätzliche Theorieprüfung bei einer vom LBA benannten Prüfstelle für Fernpiloten ablegen.
  4. Die Prüfstelle beantragt das Zeugnis, das LBA schickt es als PDF per E-Mail.

Kosten, Gültigkeit und Verlängerung

Alle Nachweise gelten 5 Jahre. Den Kompetenznachweis A1/A3 verlängerst du im LBA-Konto, sobald er weniger als zwölf Monate gültig ist; die neue Laufzeit beginnt am Tag der Verlängerung. Das A2-Zeugnis verlängerst du über eine Auffrischungsschulung oder eine erneute Prüfung bei einer Prüfstelle.

Die Nachweise gelten in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Die Flugverbotszonen sind aber national geregelt – prüfe sie vor jeder Reise.

LeistungGebühr beim LBA
Onlinetraining A1/A3kostenlos
Prüfung und Kompetenznachweis A1/A325 €
Fernpiloten-Zeugnis A230 € (plus Prüfgebühr der Prüfstelle)
Verlängerung oder Änderung eines Nachweises15 €
Registrierung als Betreiber (natürliche Person, einmalig)20 €

Mindestalter

In Deutschland liegt das Mindestalter für Fernpiloten bei 16 Jahren. Deutschland hat die von der EU erlaubte Absenkung nicht genutzt. Ausnahmen ohne Mindestalter gibt es für Drohnen der Klasse C0, die Spielzeug im Sinne der Spielzeug-Richtlinie sind, für selbst gebaute Drohnen unter 250 g und für Flüge unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten, der mindestens 16 ist und den nötigen Nachweis hat.

Führerschein allein reicht nicht

  • Registrierung: Ab 250 g oder mit Kamera (außer bei Spielzeug) musst du dich beim LBA als Betreiber registrieren und deine e-ID sichtbar an der Drohne anbringen.
  • Versicherung: Für jede Drohne und jedes Flugmodell ist in Deutschland eine Haftpflichtversicherung Pflicht, unabhängig vom Gewicht.
  • Flugverbotszonen: Flughäfen, Naturschutzgebiete, Wohngrundstücke, Bahnstrecken und mehr – die offizielle Karte ist dipul.de, mehr dazu im Ratgeber Drohne fliegen in Deutschland.
  • Mitführen: Nachweis und Versicherungsbestätigung bei jedem Flug dabeihaben, digital oder ausgedruckt.

Häufige Fragen

Was kostet der Drohnenführerschein?

Der Kompetenznachweis A1/A3 kostet beim LBA 25 €, das Training ist kostenlos. Das Fernpiloten-Zeugnis A2 kostet 30 € plus die Prüfgebühr der Prüfstelle. Die Registrierung als Betreiber kostet einmalig 20 €.

Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Führerschein?

Nein. Für C0-Drohnen und andere Drohnen unter 250 g in der Unterkategorie A1 ist der Kompetenznachweis nicht vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung ist trotzdem immer Pflicht. Registrieren musst du dich, wenn die Drohne eine Kamera hat und kein Spielzeug ist.

Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?

5 Jahre. Die Verlängerung kostet 15 €.

Ab welchem Alter darf ich Drohne fliegen?

Ab 16 Jahren. Jüngere dürfen C0-Spielzeugdrohnen und selbst gebaute Drohnen unter 250 g fliegen oder unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten ab 16.

Gilt der deutsche Drohnenführerschein im Urlaub?

Ja, in allen EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein, Island und der Schweiz. Die Flugverbotszonen des Reiselandes musst du trotzdem selbst prüfen.

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