Recht & Regeln

Drohnenversicherung: Pflicht, Mindestdeckung und was die Police abdecken muss

Wer in Deutschland eine Drohne fliegt, braucht eine Haftpflichtversicherung – auch für die kleinste Spielzeugdrohne. Der Grund: Als Halter haftest du für Schäden, die beim Betrieb entstehen, auch ohne eigenes Verschulden. Dieser Ratgeber erklärt, was das Gesetz verlangt und wie du prüfst, ob deine Versicherung reicht.

Rechtsstand Oktober 2026, Grundlage sind das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO). Dieser Ratgeber ersetzt keine Beratung durch deinen Versicherer.

Warum die Versicherung Pflicht ist

Das Luftverkehrsgesetz zählt Flugmodelle – dazu gehören Hobbydrohnen – und gewerblich genutzte unbemannte Luftfahrtsysteme zu den Luftfahrzeugen (§ 1 Abs. 2 LuftVG). Jeder Halter eines Luftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung unterhalten (§ 43 LuftVG). Eine Gewichtsgrenze gibt es dabei nicht – die Pflicht gilt also auch für Drohnen unter 250 g. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 58 Abs. 1 Nr. 15 LuftVG).

Hinzu kommt die Gefährdungshaftung (§ 33 LuftVG): Wird beim Betrieb deiner Drohne durch einen Unfall jemand verletzt oder eine Sache beschädigt, musst du als Halter den Schaden ersetzen – grundsätzlich auch dann, wenn dich keine Schuld trifft, etwa bei einem technischen Defekt oder einer Windböe. Eine Ausnahme für höhere Gewalt sieht das Gesetz nicht vor. Diese verschuldensunabhängige Haftung ist auf die Beträge in § 37 LuftVG begrenzt; trifft dich ein Verschulden, haftest du nach dem BGB darüber hinaus unbegrenzt. Auch deshalb lohnt sich eine höhere Deckungssumme.

Den Versicherungsnachweis musst du beim Fliegen dabeihaben (§ 106 Abs. 2 LuftVZO). Eine Form schreibt die Vorschrift nicht vor – ein PDF auf dem Handy ist praktisch, ein Ausdruck ist auf der sicheren Seite. Dein Versicherer muss dir diese Bestätigung kostenlos ausstellen (§ 106 Abs. 1 LuftVZO); fordere sie an, falls du sie nicht automatisch bekommst.

Welche Deckung das Gesetz verlangt

Die Mindestversicherungssumme richtet sich nach der Haftungsgrenze des Luftverkehrsgesetzes (§ 102 LuftVZO in Verbindung mit § 37 LuftVG). Für Luftfahrzeuge unter 500 kg Höchstabflugmasse – also für alle Hobbydrohnen – sind das 750.000 Rechnungseinheiten. Gemeint sind Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds; der Euro-Gegenwert schwankt mit dem Wechselkurs.

Viele Policen bieten deutlich höhere Summen, etwa mehrere Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Das ist sinnvoll, weil Personenschäden teuer werden können.

Reicht meine Privathaftpflicht?

Nicht automatisch. Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden durch Luftfahrzeuge oft nur eingeschränkt oder gar nicht ab. Manche Tarife schließen Drohnen ausdrücklich ein, andere nur bis zu einer bestimmten Startmasse, nur ohne Kamera oder nur für rein private Flüge. Schau in deine Versicherungsbedingungen oder frag schriftlich nach.

  • Sind Drohnen bzw. unbemannte Luftfahrzeuge ausdrücklich eingeschlossen? Ein allgemeiner Hinweis auf „Modellflugzeuge“ reicht nicht immer.
  • Bis zu welcher Startmasse? Wichtig, wenn du später eine größere Drohne kaufst oder selbst baust.
  • Erfüllt die Police die gesetzliche Versicherungspflicht nach § 43 LuftVG? Nur dann bekommst du einen passenden Nachweis.
  • Deckungssumme mindestens auf dem gesetzlichen Niveau, besser höher.
  • Auslandsschutz, wenn du im Urlaub fliegen willst.
  • Private oder gewerbliche Nutzung: Verkaufst du Fotos oder fliegst für Kunden, brauchst du in der Regel eine gewerbliche Police.
  • Verleihen: Überlässt du die Drohne jemandem, haftest du als Halter weiter (§ 33 Abs. 2 LuftVG), der Entleiher daneben nach den allgemeinen Regeln. Prüfe, ob auch fremde Piloten mitversichert sind.

Die Möglichkeiten im Überblick

Für Flugmodelle ist auch eine Gruppenversicherung zulässig (§ 102 LuftVZO) – so versichern Modellflugverbände ihre Mitglieder gemeinsam.

LösungFür wenDarauf achten
Privathaftpflicht mit Drohnen-EinschlussGelegenheitsflieger mit kleiner DrohneGewichtsgrenze, Kamera, Nachweis nach § 43 LuftVG
Spezielle Drohnen-Haftpflichtregelmäßige Flüge, größere Drohnen, FPVDeckungssumme, Auslandsschutz, mehrere Drohnen
Versicherung über einen ModellflugverbandVereinsmitgliederwelche Flüge abgedeckt sind (z. B. nur im Verbandsrahmen)
Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtwer mit der Drohne Geld verdientEinsatzarten, Betriebskategorie

Haftpflicht ist nicht Kasko

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die du anderen zufügst. Schäden an deiner eigenen Drohne – Absturz, Wasserlandung, Diebstahl – deckt sie nicht. Dafür gibt es freiwillige Kasko- oder Elektronikversicherungen, bei manchen Herstellern auch eigene Garantieprogramme. Ob sich das lohnt, hängt vom Preis der Drohne und von der Selbstbeteiligung ab.

Häufige Fragen

Brauche ich für eine Drohne unter 250 g eine Versicherung?

Ja. Die Haftpflichtversicherungspflicht nach § 43 LuftVG gilt für jede Drohne, unabhängig vom Gewicht.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Mindestens 750.000 Rechnungseinheiten (Sonderziehungsrechte) bei Drohnen unter 500 kg Höchstabflugmasse. Viele Policen bieten mehr.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fliege?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit. Verursachst du einen Schaden, musst du ihn außerdem selbst bezahlen – als Halter haftest du auch ohne eigenes Verschulden.

Muss ich den Versicherungsnachweis mitnehmen?

Ja, die Versicherungsbestätigung musst du beim Flug mitführen. Am sichersten ist ein Ausdruck oder ein PDF auf dem Handy.

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