Wichtig vorab: Mit Videobrille hast du keinen direkten Sichtkontakt zur Drohne. In der offenen Kategorie brauchst du deshalb bei jedem FPV-Flug einen Beobachter neben dir. Mehr dazu unten und im Ratgeber Drohne fliegen in Deutschland.
Die beste Reihenfolge für den Einstieg
- Sender kaufen – er bleibt dir am längsten, auch wenn du später Kopter wechselst.
- Im Simulator üben, mit genau diesem Sender. Ein paar Stunden im Simulator ersparen dir viele Reparaturen.
- Videobrille passend zum Videosystem deines späteren Kopters wählen.
- Kleinen, robusten Kopter (Whoop) für die ersten echten Flüge.
- Erst danach einen größeren Quad für draußen – ab 250 g mit Kompetenznachweis A1/A3. Registrierung (wegen der Kamera) und Haftpflichtversicherung brauchst du schon für deinen Whoop.
Fang im Simulator im Acro-Modus an, auch wenn es zunächst schwerer ist. Fast alle FPV-Piloten fliegen später so, und das Umgewöhnen von Angle auf Acro kostet mehr Zeit als gleich mit Acro zu starten.
Sender und Empfänger
Der Sender ist dein wichtigstes Werkzeug. Achte auf Hall-Sensor-Gimbals (verschleißarm), einen USB-Anschluss für den Simulator und ein offenes Funkprotokoll. Weit verbreitet ist ExpressLRS (ELRS); dafür gibt es Empfänger von vielen Herstellern, sodass du bei jedem neuen Kopter die Wahl hast.
Viele Sender lassen sich auf eine Sendeleistung einstellen, die in Deutschland nicht erlaubt ist. Stell sie auf die zulässigen Werte ein (siehe Abschnitt Funkregeln).
Videobrille und Videosystem
Kamera, Videosender im Kopter und Brille müssen zum selben System gehören. Grob gibt es zwei Welten:
| Analog | Digital | |
|---|---|---|
| Bild | unscharf, rauscht bei schlechtem Empfang | scharf, oft HD |
| Verzögerung | sehr gering | gering, je nach System |
| Preis | günstig | teurer |
| Kompatibilität | alle Analog-Brillen und -Kameras untereinander | nur innerhalb eines Herstellersystems |
Lege dich beim Videosystem bewusst fest: Wechselst du später, brauchst du meist eine neue Brille und neue Videosender in allen Koptern.
Der erste Kopter: Whoop, Cinewhoop oder 5 Zoll?
Viele Whoops wiegen unter 250 g. Ohne C-Klasse darf ein Whoop unter 250 g in A1 fliegen, wenn er selbst gebaut oder vor 2024 in Verkehr gebracht wurde und langsamer als 19 m/s ist. Größere Quads liegen meist über 250 g und fliegen dann in der Unterkategorie A3 – mit Kompetenznachweis A1/A3, Registrierung und 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten. Fliegst du schneller als 19 m/s, bist du immer in A3. Welche Regeln für deinen Kopter gelten, zeigt der Drohnen-Regel-Check.
| Typ | Größe und Akku | Einsatz | Für Einsteiger |
|---|---|---|---|
| Whoop | kleiner Rahmen mit Propellerschutz, meist 1S oder 2S | drinnen und im eigenen Garten (auch dort mit Beobachter, nicht über Nachbargrundstücke), verzeiht Crashs | ideal für die ersten Flüge |
| Cinewhoop | etwa 2 bis 3,5 Zoll, Propellerschutz | ruhige Filmaufnahmen | gut, wenn du filmen willst |
| Freestyle-Quad | 5 Zoll, meist 4S bis 6S | Tricks und Speed draußen | erst mit Übung |
Akkus für FPV
FPV-Kopter ziehen viel Strom, die Flugzeit liegt bei größeren Quads oft nur bei wenigen Minuten. Plane mehrere Akkus ein und lade sie sicher – alles dazu im Ratgeber LiPo-Akku laden und lagern. Wie lange ein Akku in deinem Kopter hält, schätzt der Flugzeit-Rechner.
Rechtliches: Beobachter ist Pflicht
Die EU-Verordnung verlangt in der offenen Kategorie Sichtkontakt zur Drohne. Mit Videobrille hast du ihn nicht. Erlaubt ist FPV trotzdem, wenn ein Beobachter direkt neben dir steht, die Drohne mit bloßem Auge im Blick behält und ihr euch jederzeit klar verständigen könnt. Ferngläser zählen nicht, und der Beobachter verlängert nicht die Reichweite: Die Drohne darf nicht weiter weg fliegen, als man sie noch klar sehen kann. Das gilt in A1, A2 und A3 gleichermaßen, und verantwortlich bleibst du als Pilot, nicht der Beobachter.
Zuschauer sind in der offenen Kategorie nicht vorgesehen, und alle übrigen Regeln gelten wie bei jeder Drohne: höchstens 120 m, keine Menschenansammlungen, Geozonen beachten. Für Mitglieder bundesweiter Modellflugverbände (DMFV, MFSD) gelten eigene FPV-Regeln aus der Verbandsgenehmigung.
Funkregeln: erlaubte Sendeleistung
Die Frequenzen für Funkfernsteuerung und Videoübertragung regelt in Deutschland die Bundesnetzagentur in einer Allgemeinzuteilung für Geräte geringer Reichweite (Vfg. 91/2025). Ohne Amateurfunkzulassung gelten diese Grenzen:
- Die Nutzung ist „nichtstörend und ungeschützt“: Du darfst niemanden stören, wirst aber auch nicht vor Störungen geschützt.
- Erlaubt ist das nur mit Geräten, die dem Funkanlagengesetz entsprechen (CE-Kennzeichen) – Vorsicht bei Importware.
- Wer eine Frequenz ohne Zuteilung nutzt, etwa mit zu hoher Leistung, begeht eine Ordnungswidrigkeit; die Geldbuße kann bis zu 500.000 € betragen.
- Mit einer Amateurfunkzulassung ist mehr Leistung möglich, dann gelten aber eigene Pflichten wie das Nennen des Rufzeichens. Ob und wie Drohnensteuerung und FPV-Video im Amateurfunk zulässig sind, ist nicht eindeutig geregelt – kläre das vorher bei der Bundesnetzagentur.
| Anwendung | Frequenz | Höchstens |
|---|---|---|
| Videoübertragung | 5,8 GHz (5725–5875 MHz) | 25 mW EIRP |
| Fernsteuerung | 2,4 GHz (2400–2483,5 MHz) | 100 mW EIRP für Breitband- oder Frequenzsprungsysteme mit vorgeschriebenen Zugangstechniken und Leistungsdichte-Grenzen, sonst 10 mW EIRP |
| Fernsteuerung | 868 MHz | 25 mW ERP mit begrenzter Sendezeit; 500 mW ERP nur in 869,4–869,65 MHz mit max. 10 % Sendezeit |