Rechtsstand Oktober 2026. Die Grundregeln für Drohnen und Flugmodelle stehen ausführlich im Ratgeber Drohne fliegen in Deutschland; hier geht es um die Besonderheiten für Flugzeuge.
Modellflugzeuge sind unbemannte Luftfahrzeuge
Laut Luftfahrt-Bundesamt schließt der Begriff „unbemanntes Luftfahrzeug“ sämtliche ferngesteuerten Flugmodelle ein. Für dein Motorflugzeug, deinen Segler oder deinen Jet gelten also dieselben Grundpflichten wie für eine Drohne:
- Haftpflichtversicherung für jedes Modell, unabhängig vom Gewicht – siehe Drohnenversicherung.
- Registrierung als Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt ab 250 g oder mit Kamera.
- Kompetenznachweis A1/A3 (Online-Kurs und -Prüfung beim LBA) ab 250 g – siehe Drohnenführerschein.
- Höchstens 120 m über Grund und immer in Sichtweite.
- Mindestalter 16 Jahre – außer bei Selbstbauten unter 250 g oder unter direkter Aufsicht einer Person, die die Voraussetzungen erfüllt.
- Geozonen beachten, etwa Flugplätze, Naturschutzgebiete oder Wohngrundstücke – die Karte zeigt die dipul-Karte.
Ohne Verein: die offene Kategorie
Die meisten Modellflugzeuge tragen kein EU-Klassenkennzeichen (C0 bis C4). In welcher Unterkategorie du fliegst, hängt dann von Gewicht und Herkunft ab (mit Klassenkennzeichen: C0/C1 → A1, C2 → A2, C3/C4 → A3):
| Modell | Unterkategorie | Was das heißt |
|---|---|---|
| selbst gebaut (Eigenkonstruktion oder nach Bauplan), unter 250 g und langsamer als 19 m/s | A1 | Überfliegen einzelner Unbeteiligter möglich, aber nicht von Menschenansammlungen |
| selbst gebaut, unter 25 kg | A3 | weit weg von Menschen und 150 m Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten |
| gekauft (auch Bausatz), vom Hersteller vor 2024 in Verkehr gebracht, unter 250 g bzw. unter 25 kg | A1 bzw. A3 | wie bei Selbstbauten |
Wichtig: Ein gekaufter Bausatz, ein ARF- oder RTF-Modell zählt rechtlich nicht als Selbstbau – nur Eigenkonstruktionen und Modelle nach Bauplan. Für neu gekaufte Modelle ohne Klassenkennzeichen sieht die offene Kategorie nach ihrem Wortlaut keine eigene Unterkategorie vor – mit einer Verbandsmitgliedschaft bist du auf der sicheren Seite.
Wo darfst du ohne Verein fliegen?
- A3 heißt: weit draußen. Kein Unbeteiligter darf gefährdet werden, und zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- und Erholungsgebieten hältst du 150 m Abstand. Eine große Wiese oder ein abgeerntetes Feld weit weg von Häusern ist typisch.
- Wohngrundstücke darfst du nur mit Zustimmung überfliegen – außer dein Modell wiegt höchstens 250 g und hat keine Kamera oder sonstige Aufzeichnungstechnik. Naturschutzgebiete und viele weitere Geozonen nur mit Erlaubnis (§ 21h LuftVO).
- Flugplätze: Im Umkreis von 1,5 km um Flugplätze brauchst du die Zustimmung der Luftaufsicht, der Flugleitung oder des Betreibers. Um Flughäfen (1 km sowie entlang der um 5 km verlängerten Pisten) ist Modellflug in der offenen Kategorie verboten, in Kontrollzonen brauchst du eine Freigabe der Flugsicherung (§ 21h Abs. 3 LuftVO).
- Fremdes Land: Luftrechtlich brauchst du die Zustimmung nur über Wohngrundstücken. Frag trotzdem den Eigentümer oder Pächter einer Wiese – das verlangen auch die Verbände von ihren Mitgliedern.
- Hang: Startest du von einer Anhöhe, gelten die 120 m ab dem nächstgelegenen Punkt der Erdoberfläche, nicht ab deinem Standort.
- Segelflugmodelle unter 10 kg Startmasse dürfen laut EU-Verordnung mehr als 120 m vom Boden unter ihnen entfernt sein (etwa über einem Tal), solange sie nie höher als 120 m über dir fliegen.
- Nachts nur mit grünem Blinklicht am Modell.
Im Verband: mehr Freiheiten
Mitglieder der Modellflugverbände DMFV und MFSD (über den MFSD sind die Modellflieger im Deutschen Aero Club abgedeckt) fliegen nach den Regeln ihres Verbands statt nach der offenen Kategorie (§ 21f und § 21g LuftVO). Für Flugzeuge bringt das vor allem:
- Keine Einordnung nach Klassenkennzeichen: Gekaufte Modelle ohne C-Klasse fliegst du nach den Verbandsregeln.
- Höher als 120 m: Die 120-m-Grenze außerhalb von Modellfluggeländen gilt in den Verbandsregeln nur für Multikopter. Für Flugzeuge über 120 m brauchst du einen Kenntnis- bzw. Schulungsnachweis des Verbands – höchstens bis zur Obergrenze des Luftraums G (meist 2.500 ft, rund 760 m über Grund, regional auch niedriger).
- Schwerere Modelle: Über 2 kg brauchst du den Kenntnisnachweis, über 12 kg zusätzlich eine Aufstiegserlaubnis der Landesluftfahrtbehörde – in der Praxis fliegst du solche Modelle auf einem dafür zugelassenen Modellfluggelände.
- Geozonen gelten auch im Verband – Flugplätze, Naturschutzgebiete und Wohngrundstücke bleiben tabu bzw. zustimmungspflichtig.
- Nachtflug ist im Verband strenger: nur mit Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde bzw. auf einem dafür zugelassenen Gelände.
- Verbrenner: im Verband nur mit mehr als 1,5 km Abstand zu Wohngebieten oder mit Erlaubnis bzw. auf einem dafür zugelassenen Gelände.
- Modellfluggelände: fester Platz mit Flugordnung, oft mit Piste, Werkstatt und erfahrenen Piloten.
- Versicherung über die Mitgliedschaft, je nach Verband und Tarif.
Lies den Leitfaden deines Verbands vollständig. Mehr zu Vereinen, Mindestalter und Versicherung im Ratgeber Drohnen-Rennen und Vereine – die Verbandsregeln dort gelten für alle Flugmodelle.
Sonderfälle
- Freiflugmodelle unter 250 g ohne Fernsteuerung, etwa Wurfgleiter, unterliegen laut EASA keinen Anforderungen der EU-Drohnenverordnung; die Haftpflichtversicherung nach deutschem Luftverkehrsgesetz brauchst du trotzdem. Ferngesteuerte Wurfgleiter sind dagegen ganz normale Flugmodelle.
- Verbrennungsmotoren und Turbinen: Außerhalb eines Verbands gelten die EU-Regeln und die Geozonen; beachte zusätzlich Lärmschutz und die Rücksicht auf Anwohner.
- Modelle ab 25 kg fallen nicht unter die offene Kategorie; im Verband sind sie auf entsprechend zugelassenen Geländen möglich.