Rechtsstand Oktober 2026. Die EU-Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat im September 2026 eine Verschärfung vorgeschlagen, die noch nicht beschlossen ist – siehe Abschnitt „Was die EU plant“. Prüfe vor einer Kaufentscheidung den aktuellen Stand.
Wer braucht heute Remote ID?
| Drohne bzw. Modell | Remote ID | Grundlage |
|---|---|---|
| Klasse C1, C2, C3 | Pflicht – eingebaut, muss eingeschaltet und aktuell sein | VO (EU) 2019/945 und 2019/947 |
| Klasse C0 | nicht vorgeschrieben | VO (EU) 2019/945 |
| Klasse C4 (z. B. manche neue Flugmodelle) | nicht vorgeschrieben | VO (EU) 2019/945, LBA |
| Selbstbau (Eigenkonstruktion oder nach Bauplan, kein gekaufter Bausatz) | in der offenen Kategorie nicht vorgeschrieben | LBA |
| Bestandsgerät ohne Klasse (vor 1.1.2024 in Verkehr gebracht) | nicht vorgeschrieben | VO (EU) 2019/947 Art. 20 |
| Betrieb in der speziellen Kategorie | Pflicht | VO (EU) 2019/947 (UAS.SPEC.050) |
| Flug im Modellflugverband | nach deutschem Recht derzeit nicht zwingend | § 21f LuftVO |
Außerdem können die Behörden für bestimmte Geozonen Remote ID verlangen (Art. 15 VO (EU) 2019/947). Prüfe dein Fluggebiet in der dipul-Karte. Ob du dich registrieren musst, zeigt dir der Drohnen-Regel-Check.
Was wird gesendet?
Die Drohne sendet die Daten in Echtzeit über ein offenes Protokoll per Bluetooth oder WLAN, sodass sie mit handelsüblichen Smartphones empfangen werden können:
- deine Betreiber-Registrierungsnummer (e-ID) mit einem Überprüfungscode
- die Seriennummer der Drohne bzw. des Zusatzmoduls
- Zeit, Position und Höhe der Drohne (über dem Boden oder dem Startpunkt), dazu Kurs und Geschwindigkeit über Grund
- die Position des Fernpiloten oder, falls nicht bekannt, den Startpunkt
- bei eingebauter Remote ID auch einen Notstatus
So richtest du Remote ID ein
- Registrieren: Wenn du registrierungspflichtig bist (ab 250 g, mit Kamera außer Spielzeug, oder bei Klasse C1 bis C3), registrierst du dich beim Luftfahrt-Bundesamt und erhältst deine e-ID.
- e-ID anbringen: Die Nummer ohne die letzten drei Zeichen (die PIN) bringst du an jeder Drohne bzw. jedem Modell an, für das die Registrierungspflicht gilt. Bei Modellen echter Flugzeuge, etwa Warbirds, darf sie laut LBA auch im Akkufach kleben, wenn sie außen das Gesamtbild stören würde.
- In die Remote ID laden: Hat deine Drohne Remote ID, gibst du die e-ID in der App des Herstellers ein – laut LBA mit der zugehörigen PIN. Gesendet wird sie ohne die PIN.
- Vor jedem Flug prüfen: Als Fernpilot musst du prüfen, ob die Fernidentifizierung – sofern vorhanden bzw. vorgeschrieben – eingeschaltet und aktuell ist (UAS.OPEN.060 Nr. 1 d).
Nachrüstmodule
Für Drohnen und Modelle ohne eingebaute Remote ID gibt es Zusatzgeräte, die die EU-Verordnung als eigene Gerätegruppe regelt (VO (EU) 2019/945, Anhang Teil 6). Sie haben eine eigene Seriennummer und eine Anleitung zum Einbau und zum Eintragen deiner e-ID. Heute brauchst du so ein Modul in der offenen Kategorie nur, wenn dein Fluggebiet es verlangt – nach dem EASA-Vorschlag könnte Remote ID aber für alle neuen Modelle und Selbstbauten ab 100 g Pflicht werden; ältere Geräte über 900 g müssten ein Zusatzmodul nachrüsten.
Remote ID empfangen
Weil das Protokoll offen ist, kannst du Remote-ID-Signale selbst empfangen, etwa mit der Open-Source-App „OpenDroneID“ für Android. Die Entwickler weisen darauf hin, dass man immer per Sicht prüfen sollte, ob ein Signal wirklich zur fliegenden Drohne gehört.
Was die EU plant (noch nicht beschlossen)
Die EASA hat am 18. September 2026 eine Stellungnahme (Opinion No 06/2026) veröffentlicht. Sie schlägt der EU-Kommission unter anderem vor:
- Registrierung und Remote ID ab 100 g statt ab 250 g – in der offenen Kategorie ausdrücklich auch für Selbstbauten.
- eine Identitätsprüfung vor der Registrierung als Betreiber.
- eine Startsperre für neue Drohnen, solange keine Registrierungsnummer hinterlegt ist.
- Für Modellflugverbände sollen die Mitgliedstaaten festlegen, ob Remote ID verlangt wird.
- Übergangsfristen: Geräte, die bis 12 Monate nach Inkrafttreten in Verkehr gebracht werden, brauchen keine Startsperre. Bis 900 g sollen sie auch nicht nachgerüstet werden müssen; schwerere sollen innerhalb von 48 Monaten ein Zusatzmodul bekommen.
Das ist ein Vorschlag, kein geltendes Recht. Laut EASA haben Modellflugverbände in der Anhörung widersprochen; die EASA ist ihnen beim 100-g-Wert nicht gefolgt. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald die EU entschieden hat.